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von kesart » Mo 31. Jan 2011, 15:54
Haben die Brandschutz Verordnung zeit letzten Jahrs geändert?
Letztes Jahr ist es mir gesagt worden, um die Herstellung eine F90 Wand genügt es für unsere Vorhaben eine wand mit folgenden Aufbauf: Einseitig 12,5 mm GKP, 75 mm CW und UW Profil und an die Brandgefahr Seite 2 x 12,5 mm GKP.
Jetzt hat mir eine Fachmarkt gesagt dass ich GKF Platten (stärke ?) und 0,5 mm Stahlblech an die Brandgefahr Seite benutzen muss, an stelle die 2 x 12,5 mm GKP
Stimmt dass?
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kesart
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von Gipser » Di 1. Feb 2011, 07:00
der der dir diesen Quatsch erzählt hat sollte besser seinen Mund halten, da er keine Ahnung hat.
Es ist ein Unterschied ob eine Wand F 90 klassifiziert sein muss oder ob es eine Brandwand sein soll. Was steh denn im LV? Ohne kann man keine Aussage treffen.
Zwei unterschiedliche Beplankungsdicken an einer Wand geht überhaupt nicht.
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von kesart » Di 1. Feb 2011, 14:37
Hallo Gipser, Die Idee kamm von einer Architek. Die Treppe und Ausgangbereich soll durch diese wand von eine Brand in erdgeschoss geschutz sein. Werde dann als 1. Fuchtweg anerkannt. Was ist LV? Anbei Teilzeichen die vorgesehenen Wand.

- Teilzeichen Eingangs Brandschutzwand
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kesart
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von Danny1234 » Di 1. Feb 2011, 15:28
Den Architekten will ich sehen der so ein Mist dir vorgiebt.. Das soll ne brandwand werden. So wie es da gezeichnet ist ist es höchstens F30. Von einer Brandwand ist es weit entfernt. Lass bloss die Finger von der Bauweise. http://www.knauf.ch/files/pdf/W13.pdflies dir das durch dann weisst du wie man ne Brandwand herstellt..
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Danny1234
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von Gipser » Mi 2. Feb 2011, 07:03
wie Danny schon sagt, eine Brandwand wird das nie, höchstens F 30. Da ich aber was von Atelier lese schliesse ich auf ein größeres Gebäude mit mehreren Etagen und dann muss die Wand zum Treppenhaus F90 sein. Die Holzkonstruktion kann er aber vergessen, das ist ungefähr so als wenn du Feuer mit Benzin löschen willst. Ein LV ist ein Leistungsverzeichniss in dem der Wandaufbau genau beschrieben sein muss, solltest du feststellen, dass die angegebene Ausführung nicht den Vorschriften entspricht, bist du verpflichtet schriftlich Bedenken anzumelden, sonst packt man dich am Popo, im Schadensfalle. Also, Finger weg von der Konstruktion!!!
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von Gast » Do 17. Feb 2011, 18:42
kesart hat geschrieben:Haben die Brandschutz Verordnung zeit letzten Jahrs geändert?
Letztes Jahr ist es mir gesagt worden, um die Herstellung eine F90 Wand genügt es für unsere Vorhaben eine wand mit folgenden Aufbauf: Einseitig 12,5 mm GKP, 75 mm CW und UW Profil und an die Brandgefahr Seite 2 x 12,5 mm GKP.
Jetzt hat mir eine Fachmarkt gesagt dass ich GKF Platten (stärke ?) und 0,5 mm Stahlblech an die Brandgefahr Seite benutzen muss, an stelle die 2 x 12,5 mm GKP
Stimmt dass?
Das Ding ist F0 Komma nix. Kein Hersteller hat eine Zulassung für eine Asymetrische Brandschutzwand *Finger weg* von diesem Aufbau.
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Gast
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von Gast » Do 17. Feb 2011, 18:52
Gast hat geschrieben:kesart hat geschrieben:Haben die Brandschutz Verordnung zeit letzten Jahrs geändert?
Letztes Jahr ist es mir gesagt worden, um die Herstellung eine F90 Wand genügt es für unsere Vorhaben eine wand mit folgenden Aufbauf: Einseitig 12,5 mm GKP, 75 mm CW und UW Profil und an die Brandgefahr Seite 2 x 12,5 mm GKP.
Jetzt hat mir eine Fachmarkt gesagt dass ich GKF Platten (stärke ?) und 0,5 mm Stahlblech an die Brandgefahr Seite benutzen muss, an stelle die 2 x 12,5 mm GKP
Stimmt dass?
Das Ding ist F0 Komma nix. Kein Hersteller hat eine Zulassung für eine Asymetrische Brandschutzwand *Finger weg* von diesem Aufbau.
Ich muss noch einmal zurückrudern Asymetrische beplankte Brandschutzwände gibt es doch allerdings ist der von dir beschriebene Aufbau F-0
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Gast
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von onkeltom » So 20. Mär 2011, 00:57
Hallo
Meines Wissens nach ist Blech nicht erforderlich aber bei Fluchtwegen solltest du F90 bringen das heißt 2 mal 12,5 mm GKF auf beiden Seiten und Wolle mit einem Gewicht von mindestens 50 kg pro m³ und einem Schmelzpunkt über 1000 Grad .
Gruß Tom
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